Akademische Artikel werden einzeln von Experten außerhalb des Redaktionsausschusses bewertet. Bei der Bewertung wird ein Doppelblind-Peer-Review-Verfahren angewandt. Die folgenden Merkmale müssen erfüllt sein:

Die Gutachter stützen sich bei ihrer Bewertung auf objektive Kriterien und dürfen nicht Mitglieder des Redaktionsausschusses sein.

Die Gutachter sind verpflichtet, jeden Interessenkonflikt zu melden und werden als Gutachter des Textes, der den Konflikt verursacht hat, ersetzt.

Die Gutachter sind verpflichtet, ihre Arbeit vertraulich zu behandeln; weder die Identität des Autors noch die der Gutachter wird dem Autor mitgeteilt.

Die Gutachter sollten in ihren Berichten auf eventuelle Auslassungen in der Geschichtsschreibung hinweisen, die für den Bereich des zu rezensierenden Textes von Bedeutung sind.

Nur Forscher, die wesentlich zur Entwicklung des Artikels beigetragen haben, können als Autoren des Artikels aufgeführt werden. Beiträge, die nicht als signifikant angesehen werden können, sollten in den Fußnoten erwähnt werden. In den Artikeln sollten die Finanzierungsquellen für die Forschung genannt werden, und sie sollten ein Literaturverzeichnis enthalten. In dieser Zeitschrift veröffentlichte Artikel können nicht in anderen Zeitschriften weiter veröffentlicht werden.

Von den Autoren werden weder für diese Vorgänge noch für die Veröffentlichung ihrer Texte Gebühren oder Honorare erhoben.

Die Autoren behalten ihre geistigen Eigentumsrechte an den in der Zeitschrift veröffentlichten Texten, mit der Ausnahme, dass sie diese nicht in einer anderen Zeitschrift veröffentlichen dürfen.

Sollte die Zeitschrift nicht mehr erscheinen oder ihre Website verschwinden, werden die Inhalte archiviert und der Öffentlichkeit im digitalen Verzeichnis von Omnia Mutantur zur Verfügung gestellt, wobei der Zugang frei ist (http://www.omniamutantur.es/biblioteca- académico/).

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